Augartenstrasse
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Merkblatt Mehrwertsteuer Verschiedene Rückfragen veranlassen uns, das Thema Mehrwertsteuer in Ergänzung zu den Ausführungen im TRISS Leitfaden noch einmal aufzugreifen. Die im Leiffaden aufgeführten Handhabungsvorschläge behalten ihre Gültigkeit. Es sei an dieser darauf hingewiesen, dass Systemunterstützung nur diejenigen Benutzer beanspruchen können, welche ihre Administration nach diesen Empfehlungen aufgebaut haben.
Die in Klammern vermerkten Zahlen beziehen sich auf die Referenzparagrafen in der Wegleitung. Die Abrechnung erfolgt nach vereinbarten Entgelten. Bei Vorauszahlungen mit verspäteter Rechnungsstellung (1RG oder 2RG) ist die MWST in der Steuerperiode des Zahlungseingangs oder der Verrechnung der Entgeltsforderung mit einer Gegenforderung zu entrichten. (953) Kommentar: Die entgültige Vereinbarung entsteht mit der Aktivierung des Dossiers in der Debitorenverwaltung. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht gegenüber dem Kunden eine Schuld. Darüber hinaus muss gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen bis zum Abreisetermin die Sicherstellung der Zahlungen des Kunden nachgewiesen werden. Dies erfolgt einerseits durch die Mitgliedschaft u.a. beim Garantiefonds, andererseits aber auch durch die buchhalterische Ausgliederung dieser Schuld über das Passivkonto Anzahlungen von Kunden (in der Regel 2010 ode 2091). Drei Stichdaten zur Aktivierung des Dossiers in der Debitorenverwaltung sind denkbar: 1. Übergabe der Dokumente an den Kunden (Hier Ware / hier Geld), 2. Abreisedatum (Beginn der entgeltlichen Leistung) und 3. Ende Quartal (korrekte Berücksichtigung der MWST-Perioden). Welche Methode der Benutzer wählt, hängt von der Betriebsorganisation ab. In vielen Fällen kann bei der Aktivierung des Debitors auf eine vollständige Anzahlung zurückgegriffen werden. TRISS gleicht den Debitor in diesem Fall automatisch aus. Erst jetzt wird der Umsatz gebucht. Es ist sinnvoll, die Buchhaltung von Reisebüros nach Abreisedatum abzugrenzen, obwohl theoretisch auch andere Methoden möglich wären. Dieses Vorgehen steht in einem gewissen Wiederspruch zur Forderung der Steuerverwaltung, Teilzahlungen müssten in der Steuerperiode des Zahlungseingangs versteuert werden. Neben den bereits erwähnten Überlegungen ist dieser Forderung entgegenzuhalten, dass die Anzahlungen mehrheitlich Positionen betreffen, welche von der Steuerpflicht befreit sind. Insbesondere handelt es sich in vielen Fällen bei der Anzahlung um die Sicherstellung allfälliger Rücktrittskosten. Erfolgt die Restzahlung ebenfalls auf das Anzahlungskonto, was häufig der Fall ist, so geschieht dies in der Regel erst rund 30 Tage vor Abreise. Werden nun monatlich oder quartalsweise alle Dossiers mit Abreisedatum im betroffenen Quartal aktiviert (1RG oder 2RG), so besteht Gewähr, dass die steuerpflichtigen Umsätze in der richtigen Periode abgerechnet werden. Im weiteren empfiehlt auch die Wegleitung, der Abrechnung die Buchhaltung zugrundezulegen. (957) Die Funktion MWST-Abrechnung analysiert die FIBU Konten. Jedes Konto ist mit einem Code versehen, welcher die Berechnungsbasis festlegt. Werden also nachträglich Buchungen in abgerechnete Monate verbucht, so verändern sich die Zahlen beim nächsten Ausdruck. Das Gesetz sieht vor, dass die deklarierten Umsätze periodisch (mindestens einmal Jährlich) mit der Buchhaltung abgestimmt werden können. (958) Die Einzelheiten zu den Abrechnungen müssen jederzeit belegt werden können (958a). Auf Grund der oben dargelegten Logik können die Daten in der FIBU nachträglich geändert werden. In einem solchen Fall wäre es praktisch unmöglich, die der Abrechnung zugrundeliegenden Saldi nachzuvollziehen. Es ist daher unumgänglich, mindestens die mit MWST belegten Konti auszudrucken und bei den Abrechnungen aufzubewahren. In der Regel werden beim übertragen des Dossiers in die Debitorenbuchhaltung alle Invoice-Zeilen zusammengefasst und ein einzige Debitor erstellt. TRISS kann aber grundsätzlich aus jeder lnvoiceZeile einen separaten Debitor erstellten. Jede lnvoice-Zeile kann auf maximal 5 Ertragskonti aufgeteilt werden. lnvoice-Zeilen, welche in die Debitoren übertragen wurden, können nicht mehr verändert werden. Als Bestandteil eines Jahresabschluss werden Buchungen in der Erfogsrechnung so abgegrenzt, dass sie im richtigen Jahr erfolgswirksam werden. Bilanzkonten müssen in der Regel nicht abgegrenzt werden,da diese automatisch vorgetragen werden. Da die Steuerverwaltung jedoch eine periodenkorrekte Abrechnung verlangt, sollten auch die allenfalls in einer ,,falschen" Periode verbuchten Vorsteuern über eine transitorische Buchung abgegrenzt werden. TRISS weist diese Buchungen ebenfalls auf den Abgrenzungslisten aus. Wir empfehlen Ihnen, nach erfolgtem Buchhaltungsabschluss die MWST abzustimmen. Verwenden Sie bei der Erfassung der Kreditoren die Netto-Methode Dies bedeutet, sie teilen bei der Erfassung den Betrag auf in: 1. Berechtigter Vorsteuerabzug und 2. Rechnungsbetrag minus Vorsteuerabzug. Beachten Sie, dass die Lieferanten verschiedene Systeme verwenden, die MWST auf ihren Rechnungen auszuweisen. Verwenden Sie bei der Erfassung die Brutto-Methode Sie können dazu die Invoice-Zeile in maximal 6 Teilbeträge aufteilen. Beachten Sie, dass die Lieferanten die Mehrwertsteuer nicht einheitlich ausweisen.
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